Stellungnahme von OPENLEGALDATA.IO zum Beschluss des BGH vom 20. Juni 2018 Az. 5 AR (Vs) 112/17
Der Beschluss des 5. Strafsenats des BGH vom 20. Juni 2018 zum Thema Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen stellt die Transparenz der Rechtsprechung unserer Gerichte erneut in Frage.
Der 5. Strafsenat des BGH hat beschlossen, dass der Antrag des Politikers Herrn Patrick Breyer auf Übersendung einer anonymisierten Urteilsabschrift eines Strafurteils zurückgewiesen wird. Damit widerspricht der 5. Strafsenat der Auffassung des Zivilsenats, vgl. BGH Beschl. v. 05.04.2017 Az. IV AR (VZ) 2/16 und dem BVerfG (Az. 1 BvR 875/15).
Die Gründe der Zurückweisung des Beschlusses liegen darin, dass nach Auffassung des 5. Strafsenates neben § 475 StPO kein voraussetzungsloser Anspurch auf Herausgabe anonymisierter Urteilsabschriften. Der 5. Strafsenat sieht in der Rechtspflicht zur “Publikation veröffentlichungswürdiger Entscheidungen auch der Instanzengerichte” keinen Anspruch für den Antragssteller. Dabei trifft der 5. Strafsenat eines der Staatsstrukturprinzipen: das Rechtsstaatsgebot, die Justizgewährungspflicht, das Demokratiegebot und den Grundsatz der Gewaltenteilung.
Ein Anspruch müsste eben gerade wegen dem Rechtsstaatsgebot und der daraus resultierenden Rechtspflicht zur Publikation bestehen, weil das Urteil im Namen des Volkes ergeht. Aus diesem Grund, ist die Begründung nicht überzeugend.
Nach unserer Auffassung stellt dieser Beschluss einen Rückschritt der bisherigen Rechtsprechung zur Veröffentlichungspraxis von Gerichten dar.
Für die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen spricht die Stärkung der Tranparenz der Gerichte und die damit verbundene Nachvollziehbarkeit für die Bürger. Durch die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen kann insbesondere auch die Akzeptanz der Gerichte und der Justiz gestärkt werden.
Aus unserer Sicht ist eine Regelung wünschenswert, die die Veröffentlichung und Übersendung von anonymisierten Gerichtsentscheidungen klarer und nachvollziehbar regelt.
Mit dem Beschluss sorgt der 5. Strafsenat nunmehr für Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Übersendung von anonymisierten Gerichtsentscheidungen.
OPENLEGALDATA.IO verfolgt die neu entstandene Diskussion. Keep posted!