Upload Filter: EU Parlament beschließt über Upload Filter im Internet

Was sind Upload - Filter ?

Upload Filter sind automatisierte Verfahren zum Erkennen von Urheberrechtsverletzungen im Internet. Sie sollen helfen, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne die Erlaubnis des Urhebers oder des Inhabers eines Nutzungsrechtes nicht online gestellt werden. Denn dadurch erhalten die Urheber oder die Nutzungsrechteinhaber kein Geld. Besonders stark gemacht haben sich dafür die Presseverleger, die ein sog. Leistungsschutzrecht für die Veröffentlichung von Presseinhalten auf Google und Co. haben wollen. Ein Leistungsschutzrecht ist ein Recht, welches die wirtschaftlichen Investitionen schützt. Sprich: Wenn jemand Geld für die Veröffentlichung eines Artikels investiert hat, soll er dafür auch ebenfalls Geld erhalten. Das Geld erhält der Verlag dann, wenn der Artikel online gestellt wird.

Was ist das Problem?

Durch das Einführen von Upload Filtern entsteht das Problem, dass durch den Automatisierungsprozess Inhalte durch die Plattformbetreiber unterdrückt werden könnten, die vorher für jeden zugänglich waren. Denn die Plattformbetreiber können dadurch dafür Sorgen, dass dadurch keine Urheberrechtsverletzungen hochgeladen werden. An sich ein gutes Anliegen… ABER: Die Upload Filter werden nicht genau differenzieren können, ob es sich um eine urheberrechtlich erlaubte Verwertung handelt oder nicht. Denn eine Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ist nicht immer verboten. Es gibt auch zahlreiche Ausnahmen. Außerdem kann eine Differenzierung nur dann erfolgen, wenn die Daten – also die urheberrechtlich geschützten Inhalte – in einer Datenbank bereits aufgeführt sind. Ist das nicht der Fall, kann auch nicht festgestellt werden, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder nicht. Sodass im Zweifel, es wohl auch dazu führen kann, dass Inhalt vorsichtshalber nicht hochgeladen werden. Denn die Plattformbetreiber könnten sonst zur Verantwortung gezogen werden.

Stellungnahme von OPENLEGALDATA.IO

Die Informations- und Meinungsfreiheit ist für OPENLEGALDATA.IO eine Herzensangelegenheit. Natürlich wollen wir, dass auch die Urheber eine Vergütung für ihre geschützten Inhalte erhalten. Allerdings haben wir gegen die geplante EU-Änderung des Art. 11 und Art. 13 der Urheberrechtsreform große Bedenken. Denn mit dem Upload - Filtern werden Inhalte unterdrückt, die für ein freies und offenes Internet stehen. Wir stellen uns die Frage, ob davon wirklich die Urheber profitieren und nicht vielmehr nur die großen Verlage oder Plattformbetreiber, die die Daten von Urhebern sammeln müssen und können. Außerdem wird dadurch die Verbreitung von wissenschaftlichen und künstlerischen Inhalte erschwert bzw. unmöglich gemacht (Remixes, Mash-Ups, Verlinkungen). Der weltweite Austausch über das Internet ist in einer digitalen und zukunftsweisenden Gesellschaft essentiell. Durch die Entscheidung des EU-Parlament für die Einführung von Upload-Filtern ist es eine Frage der Zeit, wann dies nicht nur für Presseverleger geltend wird, sondern auch für andere Bereiche.