Bei dem diesjährigen Anwaltstag 2019 in Leipzig haben wir den drei großen juristischen Fachverlagen, die gleichzeitig auch kostenpflichtige juristische Datenbanken mit dem Zugang zu Rechtsprechung anbieten, die Frage gestellt: Was halten sie eigentlich von Urteilen als Open Data?

Juris GmbH

Wir hatten die Möglichkeit dem Geschäftsführer der Juris GmbH die Frage nach Urteilen als Open Data zu stellen. Prinzipiell finde er Urteile als Open Data gut. Allerdings würde die Datenbank Juris GmbH die Urteile nicht als Rohdaten zur Verfügung stellen, sondern aufbereitet werden. Die Sammlung, sowie das Aufbereiten der Urteile führe zu maßgeblichen Investitionen. Daher werden die Urteile nicht als Open Data zur Verfügung gestellt. Wir wollen mit der Juris GmbH zum Thema Urteile als Open Data ins Gespräch gehen und zwar aus folgenden Gründen:

Wir finden es problematisch, dass die Juris GmbH als größter Anbieter mit rund 4. Millionen Urteilen, die Urteile von Bund und einigen Ländern erhält. Wenn das der Fall ist, dass müssen alle Urteile kostenlos für Jeden zugänglich sein. Dazu berichtet der Redakreur Konrad Lischka bereits 2011 im Spiegel.

Wir sind bereit mit der Juris GmbH darüber zu sprechen alle Urteile, die sie bekommen als Open Data zur Verfügung zu stellen und sind gespannt auf das Treffen!

Wolters Kluwer

Letzte Woche haben wir dann auch mit zwei Geschäftsführern des Wolters Kluwer Verlags gesprochen und wollten auch von Ihnen wissen, was sie von Urteilen als Open Data halten. Wolters Kluwer unterstützt Urteile als Open Data, biete diese selber aber noch nicht umfassend an. Wolters Kluwer bietet nur in einigen Bundesländern eine Datenbank an. Sie sagen, dass sie ca. 1. Millionen Urteile haben. Einige bekommen Sie von Autoren, andere müssen sie selber von den Gerichten kaufen und wiederum andere bekommen sie aufgrund von Vertragsbeziehungen mit den Ländern. Das Gespräch zum Thema Urteile als Open Data wollen wir mit Wolters Kluwer vertiefen.

C.H. Beck

Schlussendlich hatten wir außerdem die Möglichkeit mit dem Marketing Leiter von C.H.Beck zu sprechen. Positiv war, dass er zuhörte, was für Urteile als Open Data spricht und wir sind auch mit ihm so verbleiben, dass wir in ein weiteres Gespräch gehen möchten.

Zum Problem

Ein Kernanliegen von Open Legal Data ist nicht nur das erstellen einer Plattform für Urteile, sondern sich auch für den Zugang zu juristischen Informationen, wie Urteilen als Open Data einzusetzen. Damit soll jedem der Zugang zum Recht und Informationen ermöglicht werden. Die Veröffentlichungspraxis in Deutschland ist nicht ausgeprägt, obwohl es eine Pflicht zur Veröffentlichung von Urteilen gibt. Diese Thema beschäftigte auch den Anwaltstag 2019, der dieses Jahr unter dem Motto “Rechtsstaat leben!” stand. Ungeachtet der mangelhaften Veröffentlichungspraxis von Urteilen, ist es problematisch, dass selbst wenn Urteile veröffentlicht werden, diese zumeist auf kommerziellen Datenbanken für ein juristisches Fachpublikum angeboten werden. Zwar hat sowohl der Bund, als auch die Länder Datenbanken, aber auch diese veröffentlichen Urteile nicht als Open Data. Zudem werden sie technisch, wie aus dem Impressum zu entnehmen ist, häufig von der Juris GmbH betrieben. Für uns ist es also schwierig, unsere Datenbank mit Urteilen zu befüllen. Die einzelen Anfragen an Behörden auf Herausgabe von anonymisierten Urteilsabschriften haben wenig - bis keinen - Erfolg. Wir haben bei dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz nachgehakt und wollten wissen wie sie die Veröffentlichungspraxis der Gerichte sehen, und ob Sie unser Projekt unterstützen würden. Bislang warten wir noch auf eine Antwort.

Unsere Lösung

Wir setzen uns für eine zentrale juristische Datenbank ein, bei der alle Urteile - als Rohdaten - für jeden zur Verfügung stehen. Damit wollen wir die juristische Allgemeinbildung fördern, die Rechtsprechung transpartenter machen und für mehr Akzeptanz sorgen. Wir sind gespannt auf die Gespräche mit den einzelnen Verlagen zum Thema Open Data und Urteile.